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Offener Brief an den Vorstand der Commerzbank AG

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die Süddeutsche Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 29.09.2017 über die Verweigerung einer Filiale der Commerzbank in München, ein Girokonto für einen iranischen Staatsangehörigen zu eröffnen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt in § 19, Abs. 2 eine Benachteiligung aus Gründen der ethnischen Herkunft als unzulässig… Wir hoffen auf eine konsequent diskriminierungsfreie und gesetzeskonforme Kundenpflege Ihres Hauses.

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