„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, so lautet der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Unter den Eindrücken des Zweiten Weltkriegs und der Gräueltaten des Nationalsozialismus wurde sie am 10. Dezember 1948 von den Vereinten Nationen (UN) verabschiedet. 73 Jahre nach der Unterzeichnung dieses bedeutsamen Dokuments und trotz zahlreicher internationaler Abkommen und dem Engagement der Vereinten Nationen kommt es weltweit immer wieder zu schwersten Menschenrechtsverletzungen. Die Menschen, die wegen Krieg, bewaffneten Konflikte, politischer Verfolgung oder Umweltkatastrophen, einschließlich Wassermisswirtschaft, insbesondere im Nahen Osten u.a. in Iran und nicht zuletzt zerstörerischer neoliberaler Wirtschaftspolitik ihre Heimat verlassen mussten, gehören zu den dramatisch wachsenden Gruppen, die aktuell häufig von massiven Menschenrechtsverletzungen betroffen sind. Ende 2018 waren den Vereinten Nationen zufolge weltweit erstmals mehr als 70 Millionen Menschen auf der Flucht. Schutzsuchende werden oft diskriminiert, angegriffen und können etwa ihr Recht auf Bildung oder Gesundheitsversorgung besonderes während der Corona-Pandemie nicht wahrnehmen.

Leider sind Menschenrechtsverletzungen nicht nur auf Krisengebiete beschränkt, auch innerhalb der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland nehmen die Fälle zu. Die Misshandlung von Einwanderern, die gestiegene Anzahl armer Kinder, die unaufhaltsame Vergrößerung der Armut und Vermögenslücke gestärkt durch Pandemie und die Ausweitung des Niedriglohnsektors in der Wirtschaft sind einige Beispiele für Menschenrechtsverletzungen in europäischen Gesellschaften, darunter auch in Deutschland.

Bedauerlicherweise bleibt die Menschenrechtslage im Iran und in Afghanistan weiterhin sehr besorgniserregend und desolat. Die in Köln lebende Architektin und Frauenrechtlerin Nahid Taghavi ist seit einem Jahr unter menschenunwürdigen Bedingungen in Teheran inhaftiert. Sie wurde mehrmals verhört und verbrachte mehr als 1.000 Stunden in Einzelhaft. Trotz Zahlung einer Kaution von rund 70.000 Euro erhielt der 66-Jährige keine sofortige Beurlaubung aus der Haft, um medizinisch versorgt zu werden.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (ISHR) setzt sich seit ihrer Festnahme für ihre Freilassung und die von einer Reihe anderer politischen Gefangenen, darunter auch Doppelstaatsangehörigen, die wegen erfundener Anschuldigungen zu langer Haft verurteilt wurden, ein.

Gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen und Menschenrechtsorganisationen fordern wir die neue Bundesregierung und insbesondere ihre Außenministerin, Frau Baerbock, auf, sich aufgrund der angekündigten neuen werteorientierten Außenpolitik Deutschlands, wie auch im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgehalten, für die Freilassung inhaftierter Doppelstaatsangehöriger, Frauenrechtler*innen, Menschenrechtler*innen und Umweltaktivist*innen im Iran einzusetzen.