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Offener Brief an den Vorstand der Commerzbank AG

By 15. Oktober 2017Mai 15th, 2021No Comments

Offener Brief an den
Vorstand der Commerzbank AG
60261 Frankfurt am Main

Berlin, 13.10.2017

Sehr geehrter Vorstand der Commerzbank AG,
die Süddeutsche Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 29.09.2017 über die Verweigerung einer Filiale der Commerzbank in München, ein Girokonto für einen iranischen Staatsangehörigen zu eröffnen. Dem Bericht zufolge gab der Bankmitarbeiter die Staatsangehörigkeit des Kunden als Verweigerungsgrund an.
In den Jahren 2012-2014 erhielten wir wiederholt Berichte über ähnliche Vorkommnisse im Zusammenhang mit verschiedenen Banken. Damals kritisierte die Iranische Gemeinde in Deutschland diese Praxis in einer im April 2013 veröffentlichten Pressemittelung. Darin wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass eine Berufung der Banken auf die EU-Richtlinie zur Sanktion der Finanztransaktionen mit dem Iran, welche allerdings nach dem Abschluss des Atomabkommens mit dem Iran im Jahre 2015 aufgehoben wurden, gegenstandslos ist.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt in § 19, Abs. 2 eine Benachteiligung aus Gründen der ethnischen Herkunft als unzulässig. Die Iranische Gemeinde in Deutschland fordert Sie deshalb auf, Ihre Mitarbeiter in Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu sensibilisieren, damit zukünftig keine diskriminierenden Methoden, die gegen die gültigen europäischen und deutschen Gesetze verstoßen, zur Anwendung kommen.
Wir hoffen auf eine konsequent diskriminierungsfreie und gesetzeskonforme Kundenpflege Ihres Hauses.

Mit freundlichen Grüßen
Vorstand der Iranischen Gemeinde in Deutschland e.V.