Am 23. Mai vor 71 Jahren hat der Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz verkündet. Die Iranische Gemeinde in Deutschland e.V. (IGD) gratuliert zum diesem wichtigen Jahrestag. Dem Grundgesetz komm in diesen Tagen eine noch zentralere Rolle zu.

Obwohl es anfänglich „nur“ als Provisorium gedacht war und im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte ausgearbeitet wurde, hat es sich längst als Fundament der deutschen Demokratie bewährt; es stand auch Pate für verfassungsgebende Prozesse in anderen Ländern der Welt. Die IGD hatte im vergangenen Jahr anlässlich des 70. Jahrestages des Grundgesetzes eine dreitägige Fahrradtour in Berlin und Brandenburg durchgeführt, um auf die Bedeutung des Grundgesetzes auch gerade für Zugewanderte und Migrant*innen hinzuweisen. Für nicht wenige Zuwanderer*innen und Migrant*innen ist Deutschland das Ziel ihrer Träume, weil sie in einem Land Leben wollen, in dem sie auf die in der Verfassung garantierten Grund- und Menschenrechte auch Anspruch erheben können, bzw. als verfassungsrechtlich garantierte Rechte des Bürgers gegen den Staat diese ggf. auch einklagen können.

Grundrechte wie die Unantastbarkeit der Würde des Menschen (Art. 1), freie Entfaltung der Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit (Art. 2), die Gleichheit aller Menschen (Art. 3), Glaubensfreiheit (Art 4.) und Meinungsfreiheit (Art. 5) sind Rechte, die auf der einen Seite zwar garantiert sind, sie müssen aber auch immer wieder eingefordert und verteidigt werden.

Dazu kommen dann Dilemmata wie das schon vor 50 Jahren vom Rechtsphilosophen Ernst-Wolfgang Böckenförde formulierte Diktum, dass der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebe, die er selbst nicht garantieren könne.

Wenn in diesen Zeiten der Pandemiebekämpfung Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt werden, ist es wichtig, dass die Politik dies empathisch erläutert und begründet. Auch wenn die meisten Menschen dem eingeschlagenen Pfad folgen, muss die Gesellschaft mit der Politik im Dialog bleiben. „Wir sehen mit Besorgnis“, so der Vorsitzende der Iranischen Gemeinde in Deutschland, Ehsan Djafari, „dass legitime Protestkundgebungen in Pandemie-Zeiten, die vom Grundrecht der Meinungsfreiheit Gebrauch machen, auch missbraucht werden“. Nun ist es grundrechtlich jedem selbst überlassen Verschwörungstheorien zu glauben und zu verbreiten, wenn diese Proteste aber von anderen demokratiegefährdenden Strömungen unterwandert werden, muss man genau hinschauen.